Kathleen Schröter
In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) galten Künstler und Schriftsteller für den Aufbau einer neuen Gesellschaft als unverzichtbar. Zugleich sollte das ganze Volk, d.h. Menschen aller Schichten und in allen Regionen Ostdeutschlands, an einem wieder zu belebenden kulturellen Leben teilhaben. Um dies zu fördern, wurde am 2. September 1949 der Kulturfonds gegründet.[i] Er bot den Künstlern eine Existenzsicherung und finanzierte kulturelle Projekte aller Art; gleichzeitig eröffnete er die Möglichkeit der politischen Einflussnahme und Kontrolle. Der Kulturfonds war damit sowohl ein Instrument zur sozialen Unterstützung der Künstler und Schriftsteller als auch zur Durchsetzung kunst- und kulturpolitischer Vorgaben.
Die Unterstellung des Kulturfonds wechselte in den ersten Jahren seines Bestehens mehrfach: Zunächst unter der Aufsicht des Ministeriums für Volksbildung wurde er 1951 nach ihrer Gründung der Staatlichen Kunstkommission für Kunstangelegenheiten unterstellt, im Juni 1952 der Koordinierungsstelle für Unterricht, Wissenschaft und Kunst[ii] und schließlich dem Ministerium für Kultur (MfK).[iii] Der Kulturfonds arbeitete auf Grundlage einer Durchführungsanordnung von 1949, ab 1960 nach einem Statut, das 1974 noch einmal geändert wurde.[iv]
In der Anordnung über das Statut des Kulturfonds von 1960 wurde die Zweckbestimmung genauer benannt. Geprägt von den kulturpolitischen Ideen des ‚Bitterfelder Weges‘[v] diente der Kulturfonds danach neben der „Entwicklung zeitgenössischer sozialistischer Kunst“ unter anderem der Förderung des „sozialistischen Kulturlebens“ und des „künstlerischen Volksschaffens“ in ländlichen wie städtischen Gebieten sowie der „Förderung der Zusammenarbeit von Künstlern und Arbeitern in den Betrieben der Industrie und Landwirtschaft“.[vi] In dem geänderten Statut des Kulturfonds von 1974 blieb seine ursprüngliche Zweckbestimmung im Grundsatz bestehen. Es heißt dort: Der Kulturfonds „dient der Förderung des Entstehens neuer sozialistisch-realistischer Werke der Literatur und Kunst und der weiteren Entwicklung des kulturellen Lebens“ und hat zum „Ziel, das Bündnis der Arbeiterklasse mit der künstlerischen Intelligenz zu festigen sowie die Lebens- und Schaffensbedingungen der Schriftsteller und Künstler weiter zu verbessern.“[vii] Dazu gehörte die Einrichtung von Ateliers für Künstlerkollektive, von Spezialwerkstätten für bildende Künstler in den Bezirksstädten sowie von Künstlerheimen als Arbeits- und Erholungsstätten,[viii] aber auch soziale Hilfeleistungen wie zinslose Darlehen für Künstler, Ehrenrenten und -gagen sowie die soziale Unterstützung von Absolventen mit besonderen Förderverträgen.[ix] Staatliche Einrichtungen, gesellschaftliche Organisationen, Betriebe sowie Einzelpersonen, z.B. Künstler, konnten zudem Anträge für den Ankauf bzw. Auftrag eines Kunstwerkes stellen.[x] Für die Museen in der DDR bedeutete dies eine nicht unerhebliche Finanzierungshilfe für den Ankauf von Kunstwerken. Allein die Gemäldegalerie Neue Meister der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden erwarb zwischen 1945 und 1990 110 Kunstwerke mit Hilfe des Kulturfonds.[xi]
Der Haushalt des Kulturfonds generierte sich aus dem ‚Kulturgroschen‘ – einer direkten Steuer, die im Wesentlichen durch einen Aufschlag von 5-10 Pfennig beim Kauf einer Schallplatte oder einer Eintrittskarte für jegliche Art kultureller Veranstaltungen wie Theater-, Konzert-, Kino- und Museumsbesuche sowie von Rundfunkhörern erhoben wurde. In den ersten Jahren wurde zudem eine einprozentige Tantieme auf die Ladenpreise aller nicht mehr urheberechtlich geschützten Werke der Literatur, der Musik und von Reproduktionen von Werken der bildenden Kunst eingezogen.[xii] Der ‚Kulturgroschen‘ bzw. ‚Kulturfünfer‘, wie er auch genannt wurde, galt den Bürgern der DDR bald als selbstverständlich und bedeutete für den Einzelnen kein großes Opfer, stellte in der Summe aber erhebliche Mittel für kulturelle Zwecke bereit.[xiii] Der Begriff ‚Kulturfonds‘ bezeichnete damit „die Gesamtheit der Mittel, die von Bürgern der DDR durch die Kulturabgabe aufgebracht wurden und ist zugleich der Name der 1949 gegründeten staatlichen Einrichtung, die diese Mittel verwaltet[e].“[xiv] Ab 1974 erhielt der Haushalt des Kulturfonds auch staatliche Zuschüsse, jährlich etwa 25 Millionen Mark, und generierte zusätzlich Einnahmen aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit.[xv]
Über die Verteilung der Gelder entschied ein Kuratorium, dessen Zusammensetzung variierte. In ihm saßen Vertreter des Ministeriums für Volksbildung, später der Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten und dann des Ministeriums für Kultur, Abgesandte gesellschaftlicher Organisationen wie des Freier Deutschen Gewerkschaftsbunds (FDGB), des Kulturbundes und des Verbands Bildender Künstler (VBK) sowie einzelne Persönlichkeiten des kulturellen Lebens, darunter auch bildende Künstler. Anfangs wurden sie vom Präsidenten der Deutschen Verwaltung für Volksbildung, dann vom Minister für Kultur auf Vorschlag verschiedener Organe und der Parteien- und Massenorganisationen ernannt.[xvi] Ab 1974 gehörten ihm „die Präsidenten der Künstlerverbände, der Präsident der Akademie der Künste der Deutschen Demokratischen Republik, der Vorsitzende der Gewerkschaft Kunst, der 1. Bundessekretär des Kulturbundes, der Direktor des Kulturfonds [der durch den Minister für Kultur bestellt war; Anm. d. Verf.] sowie weitere Persönlichkeiten des Kulturlebens der DDR“[xvii] an.
Weitere Arbeitsorgane des Kulturfonds waren die Fachausschüsse. Sie bearbeiteten die an den Kulturfonds gerichteten Anträge und entschieden, welche dem Kuratorium zur Abstimmung vorgelegt wurden. Die Mitglieder der Fachausschüsse bestimmte das Kuratorium. Zumindest in den Anfangsjahren waren in den Ausschüssen nur Vertreter von gesellschaftlichen Massenorganisationen[xviii] zu finden, die damit maßgebliche Entscheidungsbefugnisse über die Verteilung und den Zugang staatlicher Fördergelder erhielten. 1960 gehörten dem Fachausschuss Bildende Kunst Vertreter des MfK, der Freien Deutschen Jungend (FDJ), des FDGB und des VBK an, darunter auch Joachim Uhlitzsch als damaliger Sekretär des VBK.[xix] Mit dem Statut von 1974 wurden die Fachausschüsse abgeschafft.[xx]
Die Verwendung der Mittel erfolgte nach Richtlinien des Ministers für Kultur. Dieser hatte zudem ein seit 1960 im Statut des Kulturfonds festgehaltenes Einspruchsrecht und konnte die Beschlüsse des Kuratoriums außer Kraft setzen. Zudem wurden ihm zehn Prozent von den etwa 25 Millionen Mark, die ab 1974 jährlich als staatliche Bezuschussung in den Haushalt einflossen, als sogenannter ‚Ministerfonds‘ bereitgestellt. Über ihn verfügte ausschließlich der Kulturminister der DDR, d.h. er konnte mit diesem Geld Projekte seiner Wahl fördern und es schnell und unbürokratisch einsetzen, ohne dass er dafür die Zustimmung des Kuratoriums benötigte.[xxi]
Im April 1950 nahm der Kulturfonds seine Arbeit auf und verfügte anfangs über rund eine Million Mark monatlich, wobei die Gelder kontinuierlich stiegen.[xxii] Im ersten Jahr entfielen über 70 Prozent der Gelder auf die „Entfaltung des Kulturlebens auf dem Lande und in den Betrieben“[xxiii], u.a. für die Einrichtung von Kulturhäusern und Bibliotheken, für Konzerte, Theater- und Filmaufführungen, Vorträge und verschiedene Kursangebote im Bereich der Bildenden Kunst, des Kunsthandwerks, der Musik und des Schauspiels. Für Aufträge oder Ankäufe bildender Kunst gab der Kulturfonds im ersten Jahr seines Bestehens 6,7 Prozent seines Gesamtvolumens aus (348.700,– DM).[xxiv] Auch in den kommenden Jahren blieb für die Bildende Kunst ein Anteil von etwa sechs bis sieben Prozent der Gesamtsumme vorbehalten.[xxv] 1952 wurden allein für Aufträge für die Dritte Deutsche Kunstausstellung rund 300.000,– DM eingeplant, die Ankaufssumme für Kunstwerke aus der Ausstellung belief sich auf weitere 160.000,– DM.[xxvi] Honorare für ein einzelnes Gemälde betrugen in dieser Zeit zwischen 1.000,– und 6.000,– DM (für ein Bildnis von Wilhelm Pieck von Bert Heller wurde z.B. 3.000,– DM bezahlt), für Denkmäler wurde wesentlich mehr Geld ausgegeben. 1957 verfügte der Kulturfonds über 17,9 Millionen DM, davon wurden rund 430.000,– DM für Aufträge an bildende Künstler ausgegeben (weniger als ursprünglich geplant), für Ankäufe rund 490.000,– DM (mehr als geplant). Kunstwerke mit politischen Themen waren dabei in der Minderzahl, und Ankäufe für Museen und Ausstellungen waren deutlich teurer als diejenigen, die für die Ausstattungen von Gebäuden wie Schulen, Ferienheimen etc. vorgesehen waren. 1959 verfügte der Kulturfonds über Gesamteinnahmen von 15,7 Millionen, 1960 über 12,6 Millionen DM. 15 Jahre nach seiner Gründung hatte der Kulturfonds über rund 200 Millionen MDN aus der Kulturabgabe entscheiden können, davon waren 15 Millionen MDN auf die bildende Kunst entfallen.[xxvii]
Zwischen 1980 und 1989 verfügte der Kulturfonds über insgesamt 433 Millionen Mark, wobei der weitaus größte Teil des Geldes an die einzelnen Künstlerverbände ging. Rund 54 Millionen Mark waren in diesem Zeitraum für die Auftragsvergabe für bildende Kunst über das Ministerium für Kultur gemeinsam mit dem Verband Bildender Künstler bestimmt gewesen.[xxviii] Die Ausgaben für Ankäufe waren zunehmend gestiegen.[xxix] Allein für die X. Kunstausstellung waren Ankaufsmittel in Höhe von 1,1 Millionen Mark zur Verfügung gestellt worden.[xxx]
[i] Vgl. Vierte Durchführungsanordnung zur Verordnung über die Erhaltung und die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur, die weitere Verbesserung der Lage der Intelligenz und die Steigerung ihrer Rolle in der Produktion und im öffentlichen Leben vom 02.09.1949, in: Zentralverordnungsblatt, Teil I, Jg. 1949, Nr. 78, Berlin, 15.09.1949, S. 689-690. Der Kulturfonds war danach „dazu bestimmt, die geistige Kultur zu fördern, die aktive und wirkungsvolle Teilnahme der Kulturschaffenden an der demokratischen Erneuerung sicherzustellen und dabei vor allem seine Mittel in den Dienst der Entfaltung des Kulturlebens auf dem Lande und in den Betrieben zu stellen.“ [S. 689].
[ii] Vgl. Reimer, Angelika: Organe der Macht 1945-1954. Von der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung bis zur Gründung des Ministeriums für Kultur, in: Feist, Günter; Gillen, Eckhart; Vierneisel, Beatrice: Kunstdokumentation SBZ/DDR, Köln 1996, S. 821-834, hier S. 829.
[iii] Vgl. Statut des Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik vom 13.04.1960, in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 32, 19.05.1960, S. 341-342, hier S. 341. Bereits ab 1954 arbeitete der Kulturfonds innerhalb des Apparates des Kulturministeriums, wobei das Unterstellungsverhältnis wohl keineswegs eindeutig geregelt gewesen war, so dass es Paul Wandel als ZK-Sekretär von 1954 bis 1957 möglich war, sich die Verwaltungsaufsicht über den Kulturfonds vorzubehalten, vgl. Vierneisel, Beatrice: Ein Versuch, das ‚Auftragswesen’ der DDR auf dem Gebiet der bildenden Kunst zu erhellen, in: Dokumentationszentrum Kunst der DDR (Hrsg.): Volks eigene Bilder. Kunstbesitz der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Berlin 1999, S. 137-156, hier S. 139f.
[iv] Vgl. Vierte Durchführungsanordnung zur Verordnung über die Erhaltung und die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur, die weitere Verbesserung der Lage der Intelligenz und die Steigerung ihrer Rolle in der Produktion und im öffentlichen Leben vom 02.09.1949, in: Zentralverordnungsblatt, Teil I, Jg. 1949, Nr. 78, Berlin, 15.09.1949, S. 689-690; Anordnung über den Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik vom 13.04.1960, in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 32, 19.05.1960, S. 340-341 und das Statut des Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik vom 13.04.1960, in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 32, 19.05.1960, S. 341-342; Anordnung über das Statut des Kulturfonds der DDR vom 18.04.1974, in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 26, 04.06.1974, S. 266-267.
[v] Der ‚Bitterfelder Weg‘ hat seinen Namen von der ‚1. Bitterfelder Konferenz‘ am 24. April 1959 in Bitterfeld, die die 1958 auf dem V. Parteitag der SED geforderte Überwindung der „Kluft zwischen Kunst und Volk" anstrebte. Die zweite Bitterfelder Konferenz fand am 24./25. April 1964 ebenfalls in Bitterfeld statt. Im Namen des ‚Bitterfelder Weges‘ wurde insbesondere die Kunst von Laien bzw. die Zusammenarbeit von Künstlern und Arbeitern in den Betrieben gefördert.
[vi] Anordnung über den Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik vom 13.04.1960, in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 32, 19.05.1960, S. 340-341, hier S. 340f. In den Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur wurde dies so ausgedrückt: „Die Mittel aus dem Kulturfonds der DDR sind konsequent entsprechend den Prinzipien unserer sozialistischen Kulturpolitik zu verwenden. Sie dienen der Befriedigung und Hebung der kulturellen Bedürfnisse der Werktätigen und sollen die Schaffung neuer, künstlerisch hochwertiger Werke durch Anwendung der Methode des sozialistischen Realismus fördern.“ [Anweisung über die Verwendung der Kulturfondsmittel für bildende Kunst in den örtlichen Staatsorganen vom 25.01.1962, in: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur, Nr. 3, 27.04.1962, S. 19-21, hier S. 19].
[vii] Anordnung über das Statut des Kulturfonds der DDR vom 18.04.1974, in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 26, 04.06.1974, S. 266-267.
[viii] Vgl. Schirmer, Herbert: Der Kulturfonds der DDR 1949-1990, in: Kaiser, Paul; Rehberg, Karl-Siegbert (Hrsg.): Enge und Vielfalt. Auftragskunst und Kunstförderung in der DDR, Hamburg 1999, S. 131-142, hier S. 134; vgl. auch Anordnung über das Statut des Kulturfonds der DDR vom 18.04.1974, in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 26, 04.06.1974, S. 266-267, hier S. 267.
[ix] Vgl. Schirmer, 1999, wie Anm. 8, S. 138f.
[x] Vgl. Vierneisel,1999, wie Anm. 3, S. 141; Schütrumpf, Jörn: Die politischen Determinanten und die Herausbildung der organisatorischen Strukturen von Auftragskunst und Kunstförderung in der DDR 1949-1963, in: Kaiser, Paul; Rehberg, Karl-Siegbert (Hrsg.): Enge und Vielfalt. Auftragskunst und Kunstförderung in der DDR, Hamburg 1999, S. 59-81, hier S. 65ff.
[xi] Davon 71 Kunstwerke, die zwischen 1945 und 1990 in der SBZ bzw. der DDR entstanden sind, 19 Werke, die vor 1945 entstanden sind und 20 Werke, die nach 1945 außerhalb der DDR entstanden sind.
[xii] Vgl. Vierte Durchführungsanordnung zur Verordnung über die Erhaltung und die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur, die weitere Verbesserung der Lage der Intelligenz und die Steigerung ihrer Rolle in der Produktion und im öffentlichen Leben vom 02.09.1949, in: Zentralverordnungsblatt, Teil I, Jg. 1949, Nr. 78, Berlin, 15.09.1949, S. 689-690, S. 689.
[xiii] Vgl. Reimer, 1996, wie Anm. 2, S. 831.
[xiv] Schirmer, 1999, wie Anm. 8, S. 131.
[xv] Vgl. ebd., S. 134; Vierneisel, 1999, wie Anm. 3, S. 150. Vgl. auch Anordnung über das Statut des Kulturfonds der DDR vom 18.04.1974, in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 26, 04.06.1974, S. 266-267, hier S. 267.
[xvi] Der Vorsitzende des Kuratoriums „übernimmt […] zugleich die Funktion des Sekretärs des Kulturfonds und führt die Dienstbezeichnung ‚Direktor des Kulturfonds der DDR‘. Er untersteht unmittelbar dem Minister für Kultur.“ [Betr. Anweisung zur Leitung und Tätigkeit des Kulturfonds, vom 11.11.1966, in: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur, Nr. 12, 31.12.1966, S. 103].
[xvii] Anordnung über das Statut des Kulturfonds der DDR vom 18.04.1974, in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 26, 04.06.1974, S. 266-267, hier S. 267.
[xviii] Je ein Vertreter der FDJ, der Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS)-Zentralstelle, des Kulturbundes, der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF), des Amtes für Information, des Volksbildungsministeriums, des FDGB und dem Generalsekretär des Kulturfonds saßen in den Anfangsjahren in den Fachausschüssen. Vgl. Reimer, 1996, wie Anm. 2, S. 830.
[xix] Vgl. Vierneisel, 1999, wie Anm. 3, S. 145.
[xx] Vgl. ebd., S. 150.
[xxi] Vgl. Schirmer, 1999, wie Anm. 8, S. 135.
[xxii] Vgl. Vierneisel, 1999, wie Anm. 3, S. 138.
[xxiii] Vierte Durchführungsanordnung zur Verordnung über die Erhaltung und die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur, die weitere Verbesserung der Lage der Intelligenz und die Steigerung ihrer Rolle in der Produktion und im öffentlichen Leben vom 02.09.1949, in: Zentralverordnungsblatt, Teil I, Jg. 1949, Nr. 78, Berlin, 15.09.1949, S. 689-690, hier S. 689.
[xxiv] Vgl. Reimer, 1996, wie Anm. 2, S. 830.
[xxv] Vgl. Schütrumpf, 1999, wie Anm. 10, S. 77.
[xxvi] Vgl. Vierneisel, 1999, wie Anm. 3, S. 140.
[xxvii] Vgl. ebd., S. 141-146.
[xxviii] Vgl. Schirmer, 1999, wie Anm. 8, S. 136.
[xxix] Vgl. ebd., S. 137.
[xxx] Vgl. Lüttich, Jürgen; Scheel, Joachim; Salchow, Claudia: Funktionen, Mechanismen und Subjekte im gesellschaftlichen Auftragswesen der DDR zwischen 1970 und 1990. Malerei, Graphik und Kleinplastik, in: Kaiser, Paul; Rehberg, Karl-Siegbert (Hrsg.): Enge und Vielfalt. Auftragskunst und Kunstförderung in der DDR, Hamburg 1999, S. 85-129, hier S. 88.
Dieser Text ist innerhalb des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes „Bildatlas: Kunst in der DDR“ im Teilprojekt der Galerie Neue Meister/ Staatliche Kunstsammlungen Dresden entstanden. „Bildatlas: Kunst in der DDR“ war ein Gemeinschaftsprojekt der TU Dresden, der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, dem Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam und dem Kunstarchiv Beeskow.
Zitierempfehlung: Kathleen Schröter: Der Kulturfonds der DDR. Oktober 2012.
. In: Kunst in der DDR, URL: <https://bildatlas-ddr-kunst.de/knowledge/634>