Zunächst gab es bereits ab 1.10.1948 einen Kulturfonds beim Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands. Bei einer Abgabe von 0,05 Mark auf Kino, Tanz, Theater und Konzert, Kunstausstellung, Rundfunk, Schallplatte, ungeschützte Literatur sollten jährlich ca. 10 Millionen Mark anfallen, die zu 85% für schöpferische Arbeit, zu höchstens 10% für soziale Zwecke und zu höchstens 5% für Organisation eingesetzt werden sollten. Die Verteilung der Mittel wurde weiter aufgeschlüsselt. Gegründet wurde dann der Kulturfonds am2. September 1949 durch die Deutsche Wirtschaftskommission, noch vor der Proklamation der Deutschen Demokratischen Republik. Die Mittel, je 150.000 Mark, stellten der Bundesvorstand des FDGB, die Bundesleitung des Kulturbundes zur demokratischen Erneuerung Deutschlands und die Zentralverwaltung für Volksbildung zur Verfügung. Das Kuratorium wurde im Mai 1950 gebildet, erster Vorsitzender (ehrenamtlich) wurde der Schriftsteller Bernhard Kellermann. Paul Wandel wie später auch Johannes R. Becher als Minister für Kultur hielten sich ein Einspruchsrecht vor für die Vergabe und Verwendung der Mittel. Sowohl der Verband Bildender Künstler, Museen als auch der Staatliche Kunsthandel konnten Mittel beantragen.
aus: Hartmut Pätzke: Von "Auftragskunst" bis "Zentrum für Kunstausstellungen". Lexikon zur Kunst und Kunstpolitik in der DDR. In: Eugen Blume, Roland März (Hrsg.): Kunst in der DDR. Eine Retrospektive der Nationalgalerie. Berlin 2003, S. 325.