Beschreibung:
Der Bund ist Eigentümer eines umfangreichen Bestandes an Kunstgegenständen wie Gemälden, Grafiken, Skulpturen, Kunstgewerbe und mehr.
Jedes Ressort verwaltet seinen Anteil an diesem Bestand eigenverantwortlich.
Die Kunst im Besitz des Bundesinnenministeriums dient zu Ausstattungszwecken des Hauses.