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Glossar

Honorarverordnung

Eine neue Honorarordnung für Maler wurde am 3. November 1978 in den „Verfügungen und Mitteilungen“ Nr. 5 veröffentlicht. Danach wurden die Honorare aufgrund der Größe der Bilder, die im Auftrag entstanden, festgelegt. Für ein Bild in der Größe 50x50 cm lag der Spielraum, je nach festgelegter Kategorie (gesellschaftliche Bedeutung) zwischen 500 und 1.500 Mark. Für Bilder in der Größe 400x400 cm war ein Honorar zwischen 12.000 und 25.000 Mark zu zahlen. Für Bilder von nationaler Bedeutung war noch einmal ein Aufschlag von 50% vorgesehen. Die Honorarordnung sorgte für Proteste. ln der Praxis wurde sie jedoch unterlaufen, vor allem auch für die Maler, die in die Bundesrepublik oder ins Ausland sonst verkauften. Im Grunde basierte die Honorarordnung auf der Vorstellung einer ‚abrechenbaren Leistung‘, die der Bedeutung eines Bildes, dem Rang eines Künstlers, nicht gerecht zu werden vermochte.

aus: Hartmut Pätzke: Von "Auftragskunst" bis "Zentrum für Kunstausstellungen". Lexikon zur Kunst und Kunstpolitik in der DDR. In: Eugen Blume, Roland März (Hrsg.): Kunst in der DDR. Eine Retrospektive der Nationalgalerie. Berlin 2003, S. 323.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)